Kanzleiphilosophie  
 

 

„Das Motto der Rechtsanwaltskanzlei Rainer Andreas Badura"

“Das Interesse des Mandanten steht für mich immer im Vordergrund.“

Zur Zeit erlebt man in der deutschen Anwaltschaft eine völlige Neustrukturierung. Immer mehr Anwälte schließen sich zu immer größeren Kanzleien an immer mehr Standorten innerhalb und außerhalb Deutschlands zusammen.

Warum kann es dennoch für eine kleine Kanzlei eine Existenzberechtigung geben?

Die Bindung zwischen Mandant und dem Anwalt ist sehr groß. Hat man als Mandant einen Anwalt gefunden, mit dem man zufrieden ist, hört man immer wieder die Rede von „meinem“ Anwalt. Gerade dieses Vertrauensverhältnis kann für einen Mandanten von existentieller Bedeutung sein. Der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung) soll den Mandanten mit seinem Wissen und Können vor einem Rechtsverlust schützen, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden bewahren und die Teilhabe des Bürgers am Recht gewährleisten.

Für den Ratsuchenden ist es deshalb wichtig, dass ein persönliches Verhältnis zwischen ihm und dem Anwalt entsteht und dieses persönliche Verhältnis ist eher beheimatet in einer kleineren und überschaubareren Kanzlei als in einer Großkanzlei.

Dies ist der Grund für mich, warum ich meine Kanzlei als Alleininhaberkanzlei führe. Das heißt, dass keine weiteren Rechtsanwälte in der Kanzlei tätig sind und dass während der gesamten Dauer des Mandates das Problem und die Lösung in einer Hand bleiben. Damit steht dem Mandanten ein fester Ansprechpartner zur Seite, der mit seinem Fall vertraut ist und diesen durchgehend bearbeitet.

Das garantiert dem Mandanten, dass jedes von mir übernommene Mandat und somit jedes Problem als Chefsache behandelt wird. Dadurch entsteht keinerlei Kommunikationsverlust zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Das Gleiche gilt auch für den Informationsaustausch zwischen Rechtsanwalt und Mandanten.

Die Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte meiner Arbeit liegen in den Bereichen:

Tätigkeitsschwerpunkte:

·         Arbeitsrecht:

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten werden viele Fragen rund um das Arbeitsverhältnis zum Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Kann das Arbeitsverhältnis wirksam befristet werden? Ist dem Arbeitnehmer wirksam ordentlich gekündigt worden? Sind alle wesentlichen Punkte im Aufhebungsvertrag geregelt?  Ist das Arbeitszeugnis ordnungsgemäß? Wurde vom Arbeitgeber die Kündigungsfrist eingehalten? Manchmal sind es nur kleine formale Mängel, die über den Ausgang eines Rechtsstreits entscheiden.

Was ich für Sie tun kann:

Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, am besten noch “bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist”.

·         Vertragsrecht:

Allein das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts oder das vielfältige Onlinebusiness haben eine Fülle von Rechtsvorschriften und Besonderheiten zur Verjährung, Haftung und zum Verbraucherschutz gebracht. Verträge müssen "niet- und nagelfest" sein, wenn sie dem modernen Wirtschaftsleben standhalten sollen. Käufer können sich nur orientieren und eigenen Schaden vermeiden, wenn sie informiert sind.  

 

Was ich für Sie tun kann:

Ich berate und vertrete Sie in allen Vertragsfragen des täglichen Lebens und schütze Ihre Rechte als Verkäufer oder Verbraucher. Das gilt insbesondere für alle Verträge mit besonderer Tragweite, vom Kaufvertrag bis zum Ehevertrag, vom Gesellschaftsvertrag bis zum Testament.

Interessenschwerpunkte:

·         Sozialrecht:

Der Sozialstaat ist im Grundgesetz verankert und in der heutigen Zeit ergeben sich eine Vielzahl von Fragen aus diesem Bereich. Diese können von Ansprüchen gegenüber der Agentur für Arbeit bis zu Ansprüchen gegen den Rentenversicherungsträger reichen.

Was ich für Sie tun kann:

In den zuständigen Behörden sitzen auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Viele Leistungsbescheide sind falsch berechnet oder der Leistungsempfänger bzw. die Leistungsempfängerin bekommt nicht alles, was ihm oder ihr von Gesetzes wegen zusteht. Umso mehr ist ein kompetenter Rat wichtig, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft.

·         Strafrecht:

Die Rolle eines Mandanten in einem Strafverfahren kann unterschiedlicher nicht sein. So kann er als Beschuldigter, Angeklagter, Nebenkläger, Opfer oder Zeuge sein. Mit anderen Worten in einem Strafverfahren kann einiges auf ihn zukommen.

Was kann ich für Sie tun:

In keinem anderen Verfahren kann ein Rechtsanwalt so wichtig sein, wie in diesem Rechtsbereich, vor allem als Beschuldigter oder Angeklagter. Verschiedene in der Strafprozessordnung geregelten Rechte geben Möglichkeiten bei einer Verteidigung auch schon im Vorverfahren, die dem Mandanten so gar nicht bewusst sind.

und

·         Wohnraummietrecht:

Eine Wohnung soll jeder Mensch haben. Das Wohnen in einer Mietwohnung ist ein alltäglicher Vorgang. Mieter und Vermieter treffen vom Vertragsschluss bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auf eine Vielzahl von Problemen.

Was kann ich für Sie tun:

Mietrechte und Mietpflichten sind in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Ich entlaste Sie von Ihren mietrechtlichen Auseinandersetzungen, denn im Leben gibt es für Sie sicherlich Wichtigeres.

In § 3 Absatz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung heißt es: „Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“

Es kann zwar niemand auf allen Spezialgebieten des Rechts Experte sein. Aber nach meiner Ansicht muss ein Anwalt auch willens und in der Lage sein, sich in ein unbekanntes Rechtsgebiet einzuarbeiten.

Daher arbeite ich mich gerne in eine neue Materie ein.

Sollte dennoch die Fallgestaltung es erfordern und nach Absprache mit dem Mandanten, werden von mir der oder die geeigneten Experten zur Lösung des Problems hinzugezogen.

Aber es bleibt dabei, das Mandat und der Mandant werden weiterhin ausschließlich von mir betreut.

1)     Unter Kapitel „Formulare“ (ehemals „Beratung“):

Um Ihnen als neuen oder auch alten Mandanten den Besuch in meiner Kanzlei etwas zu erleichtern und sich vielleicht schon vorab ein paar Informationen über meine Tätigkeit und meine Bedingungen zu erhalten habe ich in diesem Bereich einige Kanzleiformulare hinterlegt.

Diese Formulare werden Ihnen in Kürze zur Verfügung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Rainer Badura

 

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Hotline
 


Tel.   07151-966395
Fax.  07151-966399

email: buero@ra-badura.de


Anschrift:

Rainer Badura
Haselnußweg 11

71334 Waiblingen-Hegnach

 

 

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